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   BVerfG, 15.12.1988 - 1 BvR 1487/87   

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BVerfG, 15.12.1988 - 1 BvR 1487/87 (https://dejure.org/1988,22866)
BVerfG, Entscheidung vom 15.12.1988 - 1 BvR 1487/87 (https://dejure.org/1988,22866)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Dezember 1988 - 1 BvR 1487/87 (https://dejure.org/1988,22866)
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerfG, 01.04.2015 - 2 BvR 3058/14

    Die Fachgerichte überschreiten im Rahmen der Prüfung der hinreichenden

    b) aa) Im Hinblick auf die Richterin Baer ergibt sich die offensichtliche Unzulässigkeit bereits daraus, dass die abgelehnte Richterin nicht zur Mitwirkung in diesem Verfahren berufen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 1988 - 1 BvR 1487/87-, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 887/09 -, juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 18.01.2018 - 2 BvR 2691/17

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde und Verwerfung eines

    Die offensichtliche Unzulässigkeit hinsichtlich der nicht namentlich bezeichneten Richterinnen und Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich bereits daraus, dass diese nicht zur Mitwirkung in diesem Verfahren berufen sind (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 1988 - 1 BvR 1487/87 -, juris).
  • BVerfG, 03.07.2013 - 1 BvR 782/12

    Religions- oder Konfessionszugehörigkeit eines Richters zur Begründung einer

    a) Im Hinblick auf den Richter Eichberger ergibt sich die offensichtliche Unzulässigkeit daraus, dass der abgelehnte Richter nicht zur Mitwirkung in diesem Verfahren berufen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 1988 - 1 BvR 1487/87 -).
  • BVerfG, 07.06.2015 - 2 BvR 740/15

    Keine Anwendung der in § 18 Abs. 1 BVerfGG genannten Ausschlussgründe bei

    Die abgelehnten Personen sind von vornherein nicht als Richterinnen beziehungsweise Richter des Bundesverfassungsgerichts zur Entscheidung in diesem Verfahren berufen und können daher nicht gemäß § 19 Abs. 1 BVerfGG abgelehnt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 1988 - 1 BvR 1487/87 -, juris).
  • BVerfG, 15.05.2017 - 2 BvR 865/17

    Ablehnungsgesuche und Verfassungsbeschwerde unzulässig

    b) Die offensichtliche Unzulässigkeit hinsichtlich des Ablehnungsgesuchs gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich daraus, dass dieser nicht zur Mitwirkung in diesem Verfahren berufen ist (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 1988 - 1 BvR 1487/87 -).
  • BVerfG, 20.01.2022 - 1 BvR 2604/21

    Verwerfung von offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchen und Nichtannahme

    Offensichtlich unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch auch, wenn die abgelehnte Richterin oder der abgelehnte Richter nicht zur Mitwirkung im Verfahren berufen ist (vgl. BVerfGE 142, 1 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 1988 - 1 BvR 1487/87 -, der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 -, Rn. 4 und Beschluss des Zweiten Senats vom 1. März 2016 - 2 BvB 1/13 -, Rn. 13).
  • LSG Bayern, 11.05.2015 - L 15 SF 383/13

    Selbstentscheidung des abgelehnten Richters über einen unzulässigen oder

    Offensichtlich unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch auch dann, wenn der abgelehnte Richter überhaupt nicht zur Mitwirkung im vorliegenden Verfahren berufen ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15.12.1988, Az.: 1 BvR 1487/87, und vom 03.07.2013, Az.: 1 BvR 782/12).
  • BVerfG, 03.07.2017 - 2 BvR 1400/17

    Unzulässige Ablehnungsgesuche und unzulässige Verfassungsbeschwerde

    b) Die offensichtliche Unzulässigkeit hinsichtlich des Ablehnungsgesuchs gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich daraus, dass dieser nicht zur Mitwirkung in diesem Verfahren berufen ist (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 1988 - 1 BvR 1487/87 -, juris).
  • BVerfG, 14.09.2020 - 2 BvR 386/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde, Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs und

    Soweit sich das Ablehnungsgesuch gegen die Vizepräsidentin König, den vormaligen Vizepräsidenten Kirchhof, die Richterin Baer, die Richter Müller und Maidowski sowie die vormaligen Richter Bryde und Schluckebier richtet, ist es bereits deshalb offensichtlich unzulässig, weil die genannten Richterinnen und Richter im vorliegenden Verfahren nicht zur Entscheidung berufen sind (vgl. BVerfGE 142, 1 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 1988 - 1 BvR 1487/87 -).
  • BVerfG, 09.01.2023 - 2 BvR 1451/22

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3

    Die offensichtliche Unzulässigkeit ergibt sich daraus, dass der abgelehnte Richter nicht zur Mitwirkung in diesem Verfahren berufen ist (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 1988 - 1 BvR 1487/87 -, juris).
  • BVerfG, 28.07.2021 - 1 BvR 1172/21

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs und Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde

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